Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Vorgehen und zu den benötigten Unterlagen, um bei der Swisspearl Schweiz AG ein Angebot über einen Beitrag zur Umdeckung eines Integral Plan Daches einzuholen. Es handelt sich dabei um Dächer, die in den Jahren 2004 bis 2016 mit dem Produkt Integral Plan eingedeckt und ab dem Jahr 2021 gesichert wurden.
Weitere Informationen zu spezifischen Themen finden Sie auch in den FAQ.
Bei Dächern, die in den Jahren 2004 bis 2016 mit dem Produkt Integral Plan eingedeckt wurden, hat sich leider gezeigt, dass die Befestigungstechnik, welche die Swisspearl Schweiz AG zugekauft hat, unter bestimmten Umständen im Laufe der Zeit teilweise ihre Dichtungsfähigkeit einbüssen kann, sich Platten lösen und im schlimmsten Fall herunterfallen können. Aus diesem Grund hat die Swisspearl Schweiz AG auf Anordnung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) 2021 durch Aufrufe bei Händlern und Dachdeckern mit der Identifizierung der betroffenen Dächer begonnen und die ihr gemeldeten Objekte schnellstmöglich sichern lassen.
Sollte Ihr Integral Plan Dach aus irgendwelchen Gründen nicht gemeldet worden sein, bitten wir Sie, uns per E-Mail info@swisspearl-integralplanobjekte.ch unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihr Dach umgehend sichern lassen können.
Falls Sie Ihr Dach schon gemeldet haben, kann es sein, dass Sie noch auf die Sicherungsmassnahmen warten. Aufgrund der starken Auslastung der Dachdeckerbetriebe durch die verschiedenen Unwetter im Jahr 2021 konnten die Sicherungsarbeiten in einigen Fällen nicht umgehend ausgeführt werden. Das Team der Swisspearl Schweiz AG bemüht sich in solchen Fällen Dachdeckerbetriebe zu finden, welche die erforderlichen Massnahmen zeitnah umsetzen können.
Nach der Sicherung der betroffenen Dächer stellt sich die Frage, ob die ergriffenen Massnahmen auf Dauer genügen oder ob eine Sanierung notwendig ist. Rückmeldungen der beauftragten Unternehmen zeigen, dass die getroffenen Sicherungsmassnahmen in einigen Fällen nicht genügen, um die Dächer auf Dauer zu sichern und Sanierungsmassnahmen ergriffen werden müssen. Ob dies auch bei Ihrem Dach der Fall ist, muss eine durch Sie beauftragte Fachperson oder ein Dachdeckerunternehmen beurteilen.
Empfiehlt die begutachtende Fachperson Sanierungsmassnahmen, kann sich die Eigentümerin/der Eigentümer bei der Swisspearl Schweiz AG melden (info@angebot.swisspearl-integralplanobjekte.ch) und eine Kostenbeteiligung in Form eines Materialgutscheins anfragen.
Obwohl der betroffene Eigentümer gegenüber der Swisspearl Schweiz AG keine Gewährleistungsansprüche hat und allenfalls noch laufende Garantien nicht greifen, weil der Fehler nicht auf das Faserzementprodukt selbst zurückzuführen ist, ist die Swisspearl Schweiz AG bereit sich mittels eines Materialgutscheins für von ihr hergestellte Produkte, an den Kosten einer Umdeckung zu beteiligen.
Um ein Angebot zu erstellen, benötigen wir von Ihnen einige Daten und Unterlagen. Bei der Sicherung der Dächer wurde festgestellt, dass in vielen Fällen die gemeldeten Daten mit der Situation vor Ort nicht übereinstimmen. Wir bitten Sie daher, die schon eingegebenen Angaben zu Ihrem Dach auf dem Eingabeformular sorgfältig zu überprüfen und zusätzlich erforderliche Unterlagen (wie etwa die Ansichtspläne) nötigenfalls bei dem damals ausführenden Dachdeckerunternehmen zu beschaffen.
Die oben aufgeführten Informationen und Unterlagen müssen in die entsprechenden Formulare auf dieser Homepage eingegeben werden. Dazu benötigen Sie einen individuellen Zugangscode. Wir bitten Sie daher um Kontaktaufnahme per E-Mail (info@angebot.swisspearl-integralplanobjekte.ch) oder Telefon (056 619 75 70), damit wir Ihnen den Zugangscode zusenden können.
Sobald Sie alle Informationen eingegeben und hochgeladen haben, werden wir Ihre Angaben umgehend prüfen, bearbeiten und Ihnen ein Angebot - oder bei einer Dachneigung von mehr als 10 Grad - mehrere Angebote zustellen.
Je nach Neigung Ihres Daches stehen für eine Umdeckung mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Bei Dächern mit einer Neigung von mehr als 10 Grad ist auch eine Lösung mit unserem Photovoltaik-Produkt „Sunskin Roof“ möglich. Dächer ab einer Neigung von mehr als 15 Grad können mit dem Photovoltaik-Produkt „Sunskin Roof“ oder auch mit Dachschiefer eingedeckt werden. Daher kann es sein, dass Sie von uns ein, zwei oder sogar drei Angebote zur Auswahl erhalten.
In den Angebotsschreiben sind die Kontaktdaten unserer Aussendienstmitarbeiterin/unseres Aussendienstmitarbeiters Ihrer Region aufgeführt. Besonders das Angebot für eine Umstellung auf Photovoltaik-Panels mit dem „Sunskin Roof“ Solarprodukt könnte einige Fragen aufwerfen, welche Ihnen Ihr Dachdeckerunternehmer oder unsere Aussendienstmitarbeiterin/unser Aussendienstmitarbeiter gerne beantworten. Bitte zögern Sie nicht, mit einem dieser Ansprechpartner Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Unsere Angebote beinhalten einen Beitrag an Ihre Dachsanierung, dessen Höhe vom Alter, der Fläche und der Neigung Ihres Daches abhängt. Dieser Beitrag wird der Eigentümerin/dem Eigentümer nach Annahme des Angebotes in Form eines Materialgutscheins ausgerichtet. Der Materialgutschein berechtigt zum Bezug von Material im Wert des aufgeführten Betrags.
Ausgleichung von Preiserhöhungen: Im Fall von etwaigen Preiserhöhungen die das Produktportfolio der Swisspearl Schweiz AG in der Zeitspanne zwischen Ausstellung des Materialgutscheins und Einlösung betreffen, behält sich die Swisspearl Schweiz AG vor, den Betrag des Materialgutscheins zu erhöhen.
Das von Ihnen mit der Umdeckung beauftragte Unternehmen muss den Materialgutschein bei der Swisspearl Schweiz AG einlösen und das gesamte für die Umdeckung des Daches erforderliche Material direkt bei der Swisspearl Schweiz AG beziehen. Bei der Schlussrechnung zieht das ausführende Unternehmen den Betrag des Materialgutscheins von der Gesamtsumme ab. Die durch den Beitrag nicht gedeckten Kosten müssen von der Eigentümerschaft übernommen werden. Das ausführende Unternehmen sendet der Swisspearl Schweiz AG nach erfolgter Umdeckung ein Bild des sanierten Daches, das belegt, dass das Objekt mit dem von der Swisspearl Schweiz AG gelieferten Material umgedeckt wurde.
Sie können unser Angebot direkt über Ihren persönlichen Benutzerbereich auf dieser Homepage annehmen oder ablehnen. Gerne senden wir Ihnen bei Angebotsannahme den entsprechenden Materialgutschein zu.
Der Materialgutschein ist ab Ausstellung drei Jahre gültig. Daher bittet die Swisspearl Schweiz AG die Eigentümerin/den Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft, nach Erhalt des Materialgutscheins umgehend mit einem oder mehreren Dachdeckerunternehmen Kontakt aufzunehmen, um Offerten für die Umdeckung des Daches einzuholen. Es ist wichtig, den angefragten Unternehmen eine Kopie des Materialgutscheins zur Verfügung zu stellen, damit diese die Höhe des Betrages sowie die Bedingungen die einzuhalten sind, kennen und in der Offerte berücksichtigen können.
Im Fall von etwaigen Preiserhöhungen die das Produktportfolio der Swisspearl Schweiz AG in der Zeitspanne zwischen Ausstellung des Materialgutscheins und Einlösung betreffen, behält sich die Swisspearl Schweiz AG vor, den Betrag des Materialgutscheins zu erhöhen. Um etwaige Erhöhungen des Gutscheinwertes in der Offerte berücksichtigen zu können, können die Unternehmer unter Angabe der Referenznummer den aktuellen Zeitwert unter info@angebot.swisspearl-integralplanobjekte.ch anfragen.
Dem beauftragten Unternehmen muss dann das Original des Materialgutscheins ausgehändigt werden, damit es den Gutschein direkt bei der Swisspearl Schweiz AG einlösen und das für die Umdeckung benötigte Material beziehen kann.
Wenn Sie die Informationen auf dieser Homepage gelesen haben, haben Sie eventuell noch Fragen zu speziellen Themen. Anhand uns bisher gestellter Fragen haben wir versucht, einen möglichst umfassenden Fragenkatalog aufzustellen und zu beantworten. Die FAQ können Ihnen vielleicht weiterhelfen.